Wasseraufbereitung

Wasseraufbereitung in Langenfeld

Enthärtung und Kalkschutz für Trinkwasser: weniger Verkalkung an Armaturen, Geräten und Leitungen – Beratung, Einbau und Wartung aus einer Hand.

Enthärtung, Trinkwasser, Kalkschutz

Hartes Wasser hinterlässt Kalk an Armaturen, Boilern und Haushaltsgeräten. Eine passende Enthärtungs- oder Schutzanlage verlängert die Lebensdauer der Technik und verbessert den Alltag.

Trinkwasserinstallationen unterliegen u. a. DIN EN 806 / DIN 1988 und der Trinkwasserverordnung. Welche Anlage sinnvoll ist, hängt von Wasserhärte, Verbrauch und Bestandsinstallation ab – nicht von Werbeversprechen.

  • Wasserenthärtung
  • Kalkschutz / Trinkwasserhygiene
  • Wartung und Service
  • Abstimmung mit Bestandsinstallation

Trinkwasser soll frisch bleiben

Gutes Trinkwasser entsteht nicht nur im Wasserwerk. Im Haus entscheidet, ob kaltes Wasser kalt und warmes Wasser warm bleibt – und ob Wasser wochenlang in einer Leitung steht.

  • Kaltwasserleitungen nicht ungedämmt neben heißen Rohren oder durch warme Schächte führen
  • Warmwasser nicht lange im lauwarmen Bereich stehen lassen
  • Ungenutzte Leitungen spätestens nach etwa einer Woche spülen
  • Bei langen Wegen oder wenn bis zur letzten Zapfstelle mehr als etwa 3 Liter in der Leitung stehen: Zirkulation oder Begleitheizung prüfen
  • Sogenannte Totstrecken und unnötige Wasserspeicher vermeiden

Legionellen – wann eine Probe Pflicht ist

In typischen Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung in der Regel nicht. Anders bei vielen größeren Anlagen: zentrale Erwärmung mit Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt bis zur entferntesten Zapfstelle, und das Wasser wird gewerblich abgegeben – zum Beispiel in der Vermietung. Solche Anlagen werden üblicherweise alle drei Jahre durch ein akkreditiertes Labor beprobt.

Bei diesen Anlagen liegt die Speichertemperatur grundsätzlich bei 60 °C, die Zirkulation nicht unter 55 °C. Ob eine kleine Anlage zum Energiesparen kühler laufen darf, prüfen wir am Gerät. Das ist keine pauschale Absenkung.

Alte Bleileitungen

Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 0,010 Milligramm je Liter. Alte Bleirohre halten den oft nicht. Der Eigentümer muss das dem Gesundheitsamt mitteilen und die Leitungen austauschen lassen. Sehen wir bei einer Reparatur Blei, sagen wir das klar.

Häufige Fragen

Muss ich als Eigentümer eines Einfamilienhauses das Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?

In der Regel nein. Die Untersuchungspflicht trifft vor allem größere Anlagen mit zentralem Speicher und gewerblicher Nutzung, zum Beispiel viele vermietete Mehrfamilienhäuser. Im Zweifel schauen wir uns Speichergröße und Leitungsinhalt an.

Was bringt eine Enthärtung?

Weniger Kalk an Armaturen, im Boiler und in Geräten. Ob sich eine Anlage lohnt, hängt von der Wasserhärte bei Ihnen und vom Verbrauch ab – das rechnen wir nicht aus einem Werbeprospekt.

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